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Wenn Sie das Material dieses Angebots in irgendeiner Form
Ihrerseits veröffentlichen wollen, müssen Sie die Bestimmungen
des Urheberrechts beachten.
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Fragen rund um den Abdruck
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Ich möchte Material abdrucken, wie muss ich vorgehen?
Wenn Sie das Material in irgendeiner Form Ihrerseits veröffentlichen
wollen, z.B. in Broschüren Ihrer Kirche, Gemeinde oder Gemeinschaft,
in Kirchenboten, Gemeindeblättern und -briefen, im Programm-Material von
Veranstaltungen und dergleichen, müssen Sie beim abgedruckten Material stets den
Urhebervermerk anbringen. Die Regelung zur
korrekten Kennzeichnung lesen Sie bitte hier.
Als Zeitschriften-Redaktion benötigen wir höher aufgelöstes Bildmaterial. Wo finden wir das?
Es existieren aktuell keine höher aufgelösten Versionen des im Internetangebot
veröffentlichten Materials. Verlagsseitig kann eine geeignet justierte
Vektorisierung des Materials eine Lösung sein.
Ich verwende gekennzeichnetes Material in unserem Gemeindebrief.
Kann ich den Gemeindebrief dann ins Internet stellen?
Ja, Sie können Ihren Gemeindebrief als Datei (MS Word™ oder PDF®)
im Internet zum Herunterladen anbieten, wenn das Material dort
korrekt gekennzeichnet ist, siehe die Regelung hier.
Kann ich das Bild- und Rätselmaterial auch direkt in unserem eigenen
Internetauftritt verwenden?
Eine Erlaubnis für die Wiederveröffentlichung durch Dritte im Internet wird erteilt bzw. untersagt wie folgt:
Gestattet mit Urheberkennzeichnung:
Format MS Word™
Format MS PowerPoint™
Format PDF®
Somit können Sie Ihren Gemeindebrief als Datei im Internet zum Herunterladen anbieten,
wenn das Material dort
korrekt gekennzeichnet ist, siehe die Regelung hier.
Veröffentlichung untersagt:
Formate JPG/ JPEG/ GIF/ TIFF/ BMP/ PNG/ SVG/ WebP/ PSD/ AI/ EPS/ INDD/ CDR/ PCX.
Mehr zum Copyright
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