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Die unvermeidlichen rechtlichen Hinweise. In letzter Zeit
hat gerade dieses Thema an Bedeutung gewonnen - bitte beachten
Sie die folgenden Ausführungen.
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Datenschutz
Zur Datenschutzerklärung.
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Inhalte anderer Angebote
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So genannte 'Links' auf andere Angebote im Internet
erlauben dem Leser einen raschen Wechsel zu Angeboten
fremder Anbieter. Selbstverständlich wird jeder, der
Links auf andere Angebote in sein eigenes Angebot aufnimmt,
diese zuvor sorgfältig prüfen.
Einen Einfluss auf die Inhalte fremder Angebote kann er
selbstverständlich nicht ausüben. Daher wird es ihm nicht
möglich sein, eine Gewähr dafür zu übernehmen, dass diese
Inhalte nicht gegen Recht und Gesetz verstossen. Trotzdem
macht ihn die geltende
Rechtsprechung
für diese fremden
Inhalte unter Umständen mitverantwortlich.
Das LG Lübeck geht in einem Urteil [(Az: 11 S 4/98) CI 1999,64]
davon aus, dass durch Einfügen eines
Hyperlinks
in das eigene
Angebot die fremden Seiten zum Bestandteil des eigenen Angebots
gemacht werden.
Mitverantwortung an
Markenverletzungen,
Wettbewerbsverletzungen und
Persönlichkeits-Verletzungen durch eigene Links auf fremde
Angebote sind Gegenstand weiterer Urteile [OLG München (Az: 6 W 1563/99),
LG Hamburg (Az: 312 O 85/98), LG Frankfurt a. M. (Az: 3-12 O 173/97),
und andere].
Der Verfasser dieses Angebots
distanziert
sich ausdrücklich von denjenigen Inhalten fremder
Angebote, auf die durch einen Link aus diesem Angebot verwiesen wird
und die gegen Recht und Gesetz verstoßen.
Links auf fremde Angebote sind durch eine
Weltkugel neben dem roten Pfeil
gekennzeichnet, Links innerhalb des eigenen Angebots durch einen
roten Pfeil ohne eine Weltkugel.
ZUM SEITENANFANG
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Geschützte Begriffe
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Begriffe (Worte, Kunstworte) oder Symbole (Grafiken, Logos)
können geschützt werden. Sie sind dann
Warenzeichen,
registrierte Warenzeichen,
Schutzmarken,
Geschmacksmuster
etc. Ihre Nennung oder Abbildung ohne einen
entsprechenden Hinweis kann in diesem Fall als bewusste Verletzung
von
Schutzrechten
Dritter aufgefasst werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Abmahnungen und
gerichtliche Verfahren gegen Verantwortliche von Internet-Angeboten.
Ihnen wurde zur Last gelegt, geschützte Begriffe
bzw. Marken verletzt zu haben, indem sie den geschützten
Begriff ohne Nennung des Markeninhabers in ihrem Angebot
erwähnt hatten. Dass bei den 'Abmahnungen' häufig
finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen, soll nicht unerwähnt
bleiben.
Da eine solche Markenrechtsverletzung häufig unbewusst
geschieht, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Die in diesem Angebot verwendeten Bezeichnungen müssen
nicht frei sein von gewerblichen Schutzrechten. Ihre Nennung
erfolgt lediglich im Rahmen redaktioneller Arbeit. Die
geltenden Bestimmungen sind zu beachten. Die Rechte des jeweiligen
Schutzrechtsinhabers werden ausdrücklich
anerkannt.
ZUM SEITENANFANG
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